Beim Versorgungsausgleich teilt das Amtsgericht Dresden die während der Ehe erworbenen Rentenanrechte beider Partner hälftig auf. Er wird bei jeder Scheidung in Dresden von Amts wegen durchgeführt – außer, die Eheleute verzichten wirksam notariell darauf.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass die in der Ehezeit aufgebauten Renten- und Versorgungsanrechte gerecht zwischen den Ehegatten verteilt werden (§ 1587 BGB i.V.m. VersAusglG). Erfasst werden gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge, Riester, berufständische Versorgungen u. a.
Wie läuft er am Familiengericht Dresden ab?
Mit dem Scheidungsantrag versendet das Gericht Fragebögen, holt die Auskünfte der Versorgungsträger ein und teilt jedes Anrecht intern hälftig. Sie müssen hierfür nichts gesondert beantragen – wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der Fragebögen.
Verzicht und Ausnahmen
Ehegatten können den Versorgungsausgleich durch notarielle Vereinbarung ausschließen – das verkürzt das Verfahren oft erheblich. Bei kurzer Ehe (bis 3 Jahre) findet er nur auf Antrag statt; geringfügige Anrechte werden nicht ausgeglichen.
Häufige Fragen zum Versorgungsausgleich in Dresden
Muss ich den Versorgungsausgleich beantragen?
Nein, das Amtsgericht Dresden führt ihn automatisch durch, sofern kein wirksamer Verzicht vorliegt.
Kann ich darauf verzichten?
Ja, durch notarielle Vereinbarung oder – unter Voraussetzungen – im gerichtlichen Termin.
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