Was kostet Ihre Scheidung in Dresden? Jetzt online berechnen
Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht in Dresden erhalten Sie bei uns eine verbindliche Einschätzung Ihrer Scheidungskosten nach RVG und FamGKG. Wir vertreten Sie vor dem Amtsgericht Dresden – persönlich in unserer Kanzlei in der Königstraße 18 oder bequem online.
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Bundesweit tätig – Gerichtsvertretung in ganz Deutschland
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Spezialisiert auf Unterhalt, Vermögensaufteilung & Sorgerecht
Scheidung in Dresden – das Wichtigste in Kürze
Für eine Scheidung in Dresden muss in der Regel das Trennungsjahr abgelaufen sein (§ 1565 BGB). Der Scheidungsantrag wird von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beim Amtsgericht Dresden – Familiengericht, Roßbachstraße 6, 01069 Dresden eingereicht; es besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt eine anwaltliche Vertretung. Die Gesamtkosten richten sich nach dem gemeinsamen Nettoeinkommen und liegen für eine einvernehmliche Scheidung meist zwischen rund 1.500 und 3.000 Euro. Ein Verfahren mit Versorgungsausgleich dauert beim Familiengericht Dresden erfahrungsgemäß etwa vier bis neun Monate.
Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Dresden
Antje Kaschube ist Fachanwältin für Familienrecht und begleitet seit über 20 Jahren Mandantinnen und Mandanten durch ihre Scheidung – persönlich vor Ort in Dresden ebenso wie bequem als Online-Scheidung. Ihre Schwerpunkte sind die Ehescheidung, der Versorgungsausgleich, der Zugewinnausgleich, Unterhalt sowie Scheidungen mit Auslandsbezug. Als Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen betreibt sie zugleich eine staatlich anerkannte Gütestelle und legt Wert auf einverständliche, kostenschonende Lösungen.
Welches Gericht ist für meine Scheidung in Dresden zuständig?
Für Ehescheidungen aus dem Stadtgebiet Dresden ist das Amtsgericht Dresden – Familiengericht örtlich zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten und der gemeinsamen Kinder (§§ 122, 232 FamFG). Das Gericht entscheidet über die Scheidung selbst und über die Folgesachen wie den Versorgungsausgleich, Unterhalt und Sorgerecht.
Kontakt des Gerichts: Amtsgericht Dresden, Roßbachstraße 6, 01069 Dresden, Telefon 0351 446-0. Der Bezirk umfasst die kreisfreie Stadt Dresden. Wohnen Sie außerhalb Dresdens, prüfen wir für Sie kostenlos, welches sächsische Familiengericht (etwa Meißen, Pirna, Bautzen oder Leipzig) zuständig ist.
Ablauf einer Scheidung in Dresden – Schritt für Schritt
Der Weg zur rechtskräftigen Scheidung folgt am Familiengericht Dresden einem festen Muster:
Trennung und Trennungsjahr – Sie führen getrennte Haushalte „von Tisch und Bett“, auch innerhalb derselben Wohnung möglich.
Beauftragung der Kanzlei – wir nehmen Ihre Daten auf, klären Folgesachen und berechnen den Verfahrenswert.
Scheidungsantrag – wir reichen den Antrag beim Amtsgericht Dresden ein, sobald das Trennungsjahr (nahezu) abgelaufen ist.
Versorgungsausgleich – das Gericht holt von Amts wegen die Auskunft der Rentenversicherungsträger ein.
Scheidungstermin – beide Ehegatten werden zu einem kurzen Termin geladen; danach ergeht der Scheidungsbeschluss.
Voraussetzungen: Wann ist eine Scheidung in Dresden möglich?
Eine Ehe wird geschieden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 Abs. 1 BGB). Das Gesetz vermutet das Scheitern nach Ablauf des Trennungsjahres. Leben beide Ehegatten länger als drei Jahre getrennt, gilt die Ehe unwiderlegbar als gescheitert. In Härtefällen kann eine Scheidung ausnahmsweise schon vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgen. Der Trennungszeitpunkt sollte frühzeitig dokumentiert werden – wir zeigen Ihnen, wie Sie das rechtssicher tun.
Einvernehmliche oder streitige Scheidung?
Einvernehmlich: Sind sich beide Eheleute über Scheidung und Folgen einig, genügt eine anwaltliche Vertretung. Der andere Ehegatte stimmt formlos zu und braucht keinen eigenen Anwalt. Das ist der schnellste und günstigste Weg und hält die Verfahrenskosten niedrig.
Streitig: Bei Konflikten zu Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögen stellen wir über das Familiengericht Dresden die nötigen Folgeanträge und vertreten Ihre Interessen konsequent. Wo immer möglich, suchen wir zunächst die einvernehmliche Lösung – das spart Zeit, Nerven und Geld.
Was kostet eine Scheidung in Dresden?
Die Kosten ergeben sich nicht aus freien Honoraren, sondern bundeseinheitlich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). Grundlage ist der Verfahrenswert, der sich vereinfacht aus dem dreifachen gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen zuzüglich eines Werts für den Versorgungsausgleich errechnet.
Für eine einvernehmliche Scheidung mit durchschnittlichem Einkommen liegen die Gesamtkosten aus Anwalts- und Gerichtsgebühren meist zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Als Fachanwaltskanzlei beantragen wir alle zulässigen Reduzierungen des Verfahrenswerts – etwa wegen gemeinsamer minderjähriger Kinder, wegen Einvernehmlichkeit oder bei geringem Einkommen – und halten Ihre Kosten so gering wie möglich. Reicht Ihr Einkommen nicht aus, prüfen wir kostenlos die Verfahrenskostenhilfe (VKH), mit der der Staat die Kosten ganz oder teilweise übernimmt.
Hinweis: Den endgültigen Verfahrenswert setzt das Familiengericht Dresden erst am Ende des Verfahrens fest (§ 55 FamGKG). Jede Vorabberechnung – auch unsere – ist eine fundierte Prognose. Nutzen Sie unseren Scheidungskostenrechner oben für eine erste Einschätzung.
Online-Scheidung in Dresden – bequem von zu Hause
Sie müssen für Ihre Scheidung nicht mehrfach in die Kanzlei kommen. Bei der Online-Scheidung erledigen wir den gesamten Schriftverkehr digital und per Post; persönlich erscheinen müssen Sie nur zum Scheidungstermin beim Amtsgericht Dresden. Auf Wunsch beraten wir Sie selbstverständlich auch persönlich in unseren Dresdner Kanzleiräumen oder per Videoberatung.
Häufige Fragen zur Scheidung in Dresden
Wo reiche ich meine Scheidung in Dresden ein?
Der Scheidungsantrag wird durch Ihre Anwältin beim Amtsgericht Dresden – Familiengericht, Roßbachstraße 6, 01069 Dresden eingereicht. Eine eigene Einreichung durch die Eheleute ist wegen des Anwaltszwangs (§ 114 FamFG) nicht möglich.
Wie lange dauert eine Scheidung in Dresden?
Mit Versorgungsausgleich dauert ein Verfahren am Familiengericht Dresden in der Regel etwa vier bis neun Monate. Bei notariellem Verzicht auf den Versorgungsausgleich oder kurzer Ehedauer kann es deutlich schneller gehen. Voraussetzung ist stets das vollendete Trennungsjahr.
Brauchen beide Ehepartner einen Anwalt?
Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn eine Seite anwaltlich vertreten ist und den Antrag stellt. Der andere Ehegatte stimmt der Scheidung lediglich zu und benötigt keinen eigenen Anwalt.
Muss das Trennungsjahr in getrennten Wohnungen verbracht werden?
Nein. Entscheidend ist die Trennung „von Tisch und Bett“: getrennte Haushaltsführung, keine gemeinsame Wirtschaft. Das ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung in Dresden ungefähr?
Je nach gemeinsamem Nettoeinkommen meist zwischen rund 1.500 und 3.000 Euro für Anwalt und Gericht zusammen. Den genauen Wert berechnen wir Ihnen vorab kostenlos und unverbindlich.
Kanzleistandort Dresden – Königstraße 18
Unsere Kanzlei finden Sie in der Königstraße 18, 01097 Dresden – in der Inneren Neustadt, wenige Gehminuten vom Albertplatz und vom Bahnhof Dresden-Neustadt. Termine erhalten Sie kurzfristig: persönlich in der Kanzlei, telefonisch oder per Video.
Scheidung in Dresden und Umgebung – unser Einzugsgebiet
Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten aus dem gesamten Stadtgebiet Dresden – unter anderem aus der Altstadt und Neustadt, aus Pieschen, Klotzsche, Loschwitz, Blasewitz, Striesen, Johannstadt, Plauen, Cotta, Gorbitz, Prohlis und Leuben – sowie aus dem Umland: Radebeul, Freital, Pirna, Meißen, Coswig, Radeberg, Heidenau, Bannewitz, Moritzburg und Großenhain.
Für Scheidungen aus dem Stadtgebiet ist das Amtsgericht Dresden – Familiengericht zuständig. Für einzelne Umlandgemeinden können die Amtsgerichte Meißen, Pirna oder Dippoldiswalde zuständig sein – wir prüfen die Zuständigkeit kostenfrei im Rahmen der Erstanfrage.
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