Scheidung Dresden – Scheidungskosten online berechnen
Häufige Fragen — Scheidungskosten in Deutschland
Was kostet eine Scheidung in Deutschland 2026?
Die Scheidungskosten setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Beide richten sich nach dem Verfahrenswert (Nettoeinkommen beider Ehepartner + ggf. Vermögen). Berechnung erfolgt nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und FamGKG (Familiengerichtskostengesetz) — bundeseinheitlich, keine regionalen Aufschläge. Mit dem kostenlosen Online-Scheidungskostenrechner ermitteln Sie die voraussichtlichen Kosten in 60 Sekunden.
Wie funktioniert der Scheidungskostenrechner?
Sie geben das Nettoeinkommen beider Ehepartner ein, ggf. Angaben zu Vermögen und Versorgungsausgleich. Der Rechner berechnet auf dieser Basis den Verfahrenswert und daraus die Gerichts- und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Tabellen (RVG/FamGKG). Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag innerhalb 24 Stunden.
Ist die Nutzung des Scheidungskostenrechners kostenlos?
Ja, die Nutzung des Online-Rechners ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Auch die schriftliche Erstberatung mit dem detaillierten Kostenvoranschlag ist kostenfrei.
Wo hat die Fachanwaltskanzlei Kaschube Standorte?
Die Fachanwaltskanzlei Kaschube ist in München, Berlin, Dresden, Chemnitz und Leipzig vor Ort. Bundesweite Vertretung vor allen deutschen Familiengerichten ist möglich.
Bekomme ich Verfahrenskostenhilfe (VKH)?
Wenn Ihr Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt, übernimmt der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise. Wir prüfen den VKH-Anspruch kostenfrei im Rahmen der Erstanfrage.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung nach erfüllter Trennungsjahr-Voraussetzung: typischerweise 4–6 Monate ab Antragsstellung. Strittige Verfahren können 12 Monate oder länger dauern.
Verfahrenswerte und Kosten — Übersicht (Tabelle)
Die folgende Tabelle zeigt die typischen Scheidungskosten in Abhängigkeit vom Verfahrenswert. Quelle: RVG-Tabelle (Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG) und FamGKG (Anlage 1 zu § 28 Abs. 1 FamGKG).
| Verfahrenswert | Gerichtskosten | Anwaltskosten | Gesamt (ca.) |
|---|---|---|---|
| 4.000 € | ~210 € | ~720 € | ~930 € |
| 6.000 € | ~292 € | ~970 € | ~1.262 € |
| 8.000 € | ~376 € | ~1.220 € | ~1.596 € |
| 10.000 € | ~482 € | ~1.450 € | ~1.932 € |
| 15.000 € | ~696 € | ~1.860 € | ~2.556 € |
| 20.000 € | ~872 € | ~2.270 € | ~3.142 € |
| 30.000 € | ~1.224 € | ~3.090 € | ~4.314 € |
| 50.000 € | ~1.928 € | ~4.290 € | ~6.218 € |
Werte gerundet, beispielhaft für eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt + 19% MwSt. auf Anwaltskosten. Verfahrenswert = 3 × Nettoeinkommen pro Ehepartner + ggf. 5% des Vermögens. Konkrete Berechnung für Ihren Fall mit unserem Scheidungskostenrechner.
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Direkter Kontakt: Telefonisch unter 0800 32 666 77 oder per E-Mail an info@fachanwalt-scheidungsrecht.de. Erstgespräch kostenlos.