Bei einer einvernehmlichen Scheidung in Dresden sind sich beide Eheleute über Scheidung und Folgen einig. Dann genügt eine anwaltliche Vertretung, die den Antrag beim Amtsgericht Dresden stellt – das ist der schnellste und günstigste Weg, sich scheiden zu lassen.
Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Einvernehmlich bedeutet: Beide Partner wollen die Scheidung und haben sich über die wesentlichen Folgen verständigt – etwa über Unterhalt, Hausrat, die Wohnung und gegebenenfalls den Versorgungsausgleich. Streit vor dem Familiengericht Dresden wird so vermieden.
Nur ein Anwalt nötig
Da nur die antragstellende Seite anwaltlich vertreten sein muss, beauftragt in der Praxis ein Ehegatte unsere Kanzlei; der andere stimmt der Scheidung formlos zu. Das spart die Kosten für einen zweiten Anwalt.
Vorteile der einvernehmlichen Scheidung in Dresden
Sie ist schneller (oft nur wenige Monate am Amtsgericht Dresden), deutlich günstiger und emotional schonender. Auf Wunsch wickeln wir alles als Online-Scheidung ab.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Offene Punkte lassen sich vorab in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Das schafft Klarheit und beschleunigt das Verfahren zusätzlich.
Häufige Fragen zur einvernehmlichen Scheidung in Dresden
Brauchen wir wirklich nur einen Anwalt?
Ja. Bei Einvernehmen genügt die anwaltliche Vertretung einer Seite; der andere Ehegatte stimmt lediglich zu.
Wie lange dauert es?
Eine einvernehmliche Scheidung ist am Amtsgericht Dresden oft in etwa vier bis neun Monaten abgeschlossen.
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