Eine Scheidung in Dresden läuft in fünf Schritten ab: Trennungsjahr, Beauftragung der Anwältin, Scheidungsantrag beim Amtsgericht Dresden – Familiengericht (Roßbachstraße 6), Versorgungsausgleich von Amts wegen und schließlich der Scheidungstermin mit Beschluss. Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert das Verfahren in Dresden meist vier bis neun Monate.
Der Scheidungsablauf in Dresden im Überblick
Wer sich in Dresden scheiden lassen möchte, durchläuft ein gesetzlich geregeltes Verfahren vor dem örtlich zuständigen Familiengericht. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht begleiten wir Sie durch jeden dieser Schritte – auf Wunsch vollständig als Online-Scheidung.
1. Trennung und Trennungsjahr
Am Anfang steht die Trennung „von Tisch und Bett“. Das Trennungsjahr (§ 1565 BGB) ist zwingende Voraussetzung und kann auch innerhalb derselben Wohnung erfüllt werden, sofern die Eheleute getrennt wirtschaften.
2. Beauftragung der Kanzlei
Wir nehmen Ihre Angaben auf, klären die Folgesachen (Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorgerecht) und berechnen den Verfahrenswert sowie die voraussichtlichen Kosten.
3. Einreichung des Scheidungsantrags beim Amtsgericht Dresden
Den Scheidungsantrag reichen wir beim Amtsgericht Dresden ein, sobald das Trennungsjahr nahezu abgelaufen ist. Wegen des Anwaltszwangs (§ 114 FamFG) können Sie den Antrag nicht selbst stellen.
4. Versorgungsausgleich von Amts wegen
Das Familiengericht Dresden ermittelt automatisch die in der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte beider Partner und gleicht sie hälftig aus – es sei denn, Sie haben hierauf wirksam notariell verzichtet.
5. Scheidungstermin und Beschluss
Zum Schluss lädt das Gericht beide Ehegatten zu einem kurzen Termin. Anschließend ergeht der Scheidungsbeschluss; nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist die Scheidung rechtskräftig.
Wie lange dauert eine Scheidung in Dresden?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit Versorgungsausgleich müssen Sie am Amtsgericht Dresden mit etwa vier bis neun Monaten rechnen. Verzichten beide Eheleute notariell auf den Versorgungsausgleich oder war die Ehe sehr kurz, geht es deutlich schneller. Streitige Folgesachen verlängern das Verfahren.
Häufige Fragen zum Scheidungsablauf in Dresden
Muss ich persönlich zum Amtsgericht Dresden?
Ja, zum Scheidungstermin erscheinen beide Ehegatten persönlich. Der gesamte übrige Ablauf lässt sich als Online-Scheidung digital erledigen.
Wann kann der Antrag eingereicht werden?
In der Praxis reichen wir den Antrag bereits kurz vor Ablauf des Trennungsjahres ein, damit das Verfahren zügig startet.
Jetzt kostenloses Erstgespräch zum Ablauf Ihrer Scheidung in Dresden anfordern »