Die Scheidungskosten in Dresden richten sich nach dem Verfahrenswert (dreifaches gemeinsames Nettoeinkommen plus Versorgungsausgleich) und ergeben sich bundeseinheitlich aus RVG und FamGKG. Für eine einvernehmliche Scheidung liegen die Gesamtkosten für Anwalt und Gericht meist zwischen 1.500 und 3.000 Euro.
Woraus bestehen die Scheidungskosten?
Die Kosten Ihrer Scheidung in Dresden setzen sich aus den Gerichtskosten (nach FamGKG, festgesetzt vom Amtsgericht Dresden) und den Anwaltsgebühren (nach RVG) zusammen. Auf die Anwaltsgebühren kommen 19 % Umsatzsteuer; auf Gerichtskosten nicht.
Der Verfahrenswert als Grundlage
Grundlage aller Gebühren ist der Verfahrenswert. Vereinfacht: das dreifache gemeinsame monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten, zuzüglich eines Werts für den Versorgungsausgleich. Den endgültigen Wert setzt das Familiengericht Dresden am Ende des Verfahrens fest (§ 55 FamGKG).
So senken wir Ihre Kosten
Als Fachanwaltskanzlei beantragen wir alle zulässigen Reduzierungen des Verfahrenswerts – wegen gemeinsamer minderjähriger Kinder, wegen Einvernehmlichkeit und bei geringem Einkommen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt zudem eine anwaltliche Vertretung, was die Kosten deutlich reduziert.
Verfahrenskostenhilfe in Dresden
Reicht Ihr Einkommen nicht aus, prüfen wir kostenlos die Verfahrenskostenhilfe (VKH). Dann übernimmt der Staat die Kosten ganz oder teilweise.
Häufige Fragen zu den Scheidungskosten in Dresden
Sind die Kosten in Dresden höher als anderswo?
Nein. RVG und FamGKG gelten bundeseinheitlich. Bei gleichem Verfahrenswert fallen am Amtsgericht Dresden dieselben gesetzlichen Gebühren an wie an jedem anderen Familiengericht.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung in Dresden?
Je nach Einkommen meist zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Eine präzise Berechnung erhalten Sie vorab kostenlos.
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