Nach einer Scheidung in Dresden gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB). Nachehelichen Unterhalt gibt es nur, wenn ein gesetzlicher Tatbestand vorliegt – etwa Betreuung gemeinsamer Kinder, Alter, Krankheit oder Erwerbslosigkeit.
Wann besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Das BGB kennt mehrere Unterhaltstatbestände: Betreuungsunterhalt (§ 1570), Unterhalt wegen Alters (§ 1571) oder Krankheit (§ 1572), Erwerbslosigkeitsunterhalt (§ 1573) und Aufstockungsunterhalt. Wer Unterhalt verlangt, muss seinen Bedarf und seine Bedürftigkeit darlegen.
Höhe und Dauer
Die Höhe richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und der Leistungsfähigkeit des anderen. Das Familiengericht Dresden kann den Unterhalt zeitlich befristen oder der Höhe nach begrenzen (§ 1578b BGB), wenn ein unbegrenzter Anspruch unbillig wäre.
Trennungsunterhalt vs. nachehelicher Unterhalt
Während der Trennung gilt der Trennungsunterhalt; ab Rechtskraft der Scheidung der nacheheliche Unterhalt. Beide werden getrennt beurteilt und müssen gesondert geltend gemacht werden.
Häufige Fragen zum nachehelichen Unterhalt in Dresden
Bekomme ich nach der Scheidung automatisch Unterhalt?
Nein. Es gilt Eigenverantwortung; ein Anspruch besteht nur bei einem gesetzlichen Unterhaltstatbestand.
Wie lange wird gezahlt?
Das Familiengericht Dresden kann den Unterhalt befristen – je nach Einzelfall, insbesondere bei langer Ehe und Kinderbetreuung.
Unterhaltsanspruch prüfen lassen – kostenloses Erstgespräch »