FACHANWALTSKANZLEI FÜR FAMILIENRECHT · BERLIN

Scheidungskosten in Berlin berechnen — Fachanwältin für Familienrecht

Was kostet Ihre Scheidung in Berlin? Jetzt online berechnen.

Online-Berechnung Ihrer Scheidungskosten nach RVG und FamGKG. Wir vertreten bundesweit — auch vor dem Amtsgericht Schöneberg (Familiensachen Berlin). Erstanfrage kostenlos und unverbindlich.

  • Bundesweite Vertretung — auch Berlin
  • Online-Scheidung von zu Hause aus
  • Klare Kosten nach RVG
  • Persönliche Betreuung durch Fachanwältin








    Trennungsdatum

    Wohnort

    Familiengericht Berlin — direkter Kontakt

    Anschrift

    Amtsgericht Schöneberg (zuständig für viele Familiensachen Berlin), Grunewaldstraße 66–67
    Grunewaldstraße 66–67, 10823 Berlin

    Telefon

    030 90159-0

    Öffnungs- und Sprechzeiten

    Mo – Fr: 9:00 – 13:00 Uhr · Do zusätzlich: 15:00 – 18:00 Uhr (bevorzugt für Berufstätige)

    In Berlin sind je nach Wohnort verschiedene Amtsgerichte zuständig (Schöneberg, Pankow/Weißensee, Köpenick, Tempelhof-Kreuzberg, Mitte, Neukölln, Spandau, Lichtenberg). Wir prüfen das im Erstgespräch für Sie.

    Fachanwaltskanzlei Kaschube in Berlin — vor Ort

    Die Fachanwaltskanzlei Kaschube ist in Berlin für Sie persönlich erreichbar. Termine vor Ort, telefonisch oder per Video — Sie wählen.

    Anschrift Kanzlei

    Rheinstraße 65, 12159 Berlin

    Telefon Kanzlei

    030 22187603

    Persönliche Termine bitte vorher vereinbaren — telefonisch oder über das Formular oben. Erstgespräch kostenlos & unverbindlich.

    Wie hoch sind die Scheidungskosten in Berlin?

    Die Scheidungskosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen und richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser wird aus dem Nettoeinkommen beider Ehepartner sowie ggf. dem Vermögen berechnet — unabhängig davon, ob Sie in Berlin oder einer anderen Stadt wohnen. Die Berechnung erfolgt nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und FamGKG (Familiengerichtskostengesetz). Es gibt keine regionalen Aufschläge.

    Verfahrenskostenhilfe (VKH) — auch in Berlin möglich

    Wenn Ihr Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt, übernimmt der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise. Wir prüfen Ihren Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe kostenfrei im Rahmen der Erstanfrage und stellen den Antrag bei Bedarf für Sie.

    So läuft Ihre Scheidung mit unserer Kanzlei

    1. Online-Anfrage — Sie füllen das Formular oben aus (60 Sekunden).
    2. Kostenvoranschlag — Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine schriftliche Einschätzung Ihrer Scheidungskosten.
    3. Persönliches Gespräch — Per Telefon, Video oder vor Ort in unserer Kanzlei Berlin. Erstgespräch kostenlos und unverbindlich.
    4. Mandatierung — Wenn Sie sich für uns entscheiden, übernehmen wir den kompletten Antrag und die Vertretung vor dem Familiengericht Berlin.

    Ihre Vorteile

    • Über 20 Jahre Erfahrung im Familienrecht
    • Persönliche Betreuung durch die Fachanwaltskanzlei Kaschube
    • Vor Ort in Berlin — kurze Wege zum Familiengericht
    • Klare Kosten von Anfang an — keine Überraschungen
    • Diskret & vertraulich
    • Verfahrenskostenhilfe-Prüfung inklusive

    Häufige Fragen zur Scheidung in Berlin

    Was kostet eine Scheidung in Berlin?

    Die Scheidungskosten in Berlin setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen und richten sich nach dem Verfahrenswert (Nettoeinkommen beider Ehepartner + ggf. Vermögen). Berechnung erfolgt nach RVG und FamGKG — bundeseinheitlich, keine regionalen Aufschläge. Die genaue Höhe können Sie mit unserem kostenlosen Online-Scheidungskostenrechner in 60 Sekunden ermitteln.

    Welches Familiengericht ist für Berlin zuständig?

    Für Familiensachen in Berlin ist das Amtsgericht Schöneberg (zuständig für viele Familiensachen Berlin), Grunewaldstraße 66–67 zuständig — Grunewaldstraße 66–67, 10823 Berlin. Telefon: 030 90159-0.

    Bekomme ich Verfahrenskostenhilfe (VKH)?

    Wenn Ihr Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt, übernimmt der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise. Wir prüfen den VKH-Anspruch kostenfrei im Rahmen der Erstanfrage und stellen den Antrag bei Bedarf für Sie.

    Brauche ich für eine einvernehmliche Scheidung zwei Anwälte?

    Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt — der den Antrag stellenden Ehepartner vertritt. Der andere Partner stimmt der Scheidung zu, ohne selbst anwaltlich vertreten zu sein. Das spart Kosten erheblich.

    Wie lange dauert eine Scheidung in Berlin?

    Bei einer einvernehmlichen Scheidung typischerweise 4–6 Monate ab Antragsstellung — Voraussetzung: das Trennungsjahr ist erfüllt. Strittige Verfahren können sich auf 12 Monate oder länger ausdehnen.

    💡 Empfohlenes Tool für die Scheidung in Berlin

    Berechnen Sie Ihre voraussichtlichen Scheidungskosten in Berlin mit dem kostenlosen Online-Rechner: Eingabe von Nettoeinkommen beider Ehepartner und ggf. Vermögen, Ergebnis in 60 Sekunden, Berechnung nach RVG und FamGKG. Kein Login, keine Verpflichtung. Schriftlicher Voranschlag innerhalb 24 Stunden.

    Zum Scheidungskostenrechner →

    Direkter Kontakt zur Kanzlei Berlin: Telefonisch unter 030 22187603 oder per E-Mail an info@kanzlei-kaschube.de. Erstgespräch kostenlos.

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    Stand: Juni 2026