Das Trennungsjahr ist die zentrale Voraussetzung für eine Scheidung in Dresden (§ 1565 BGB). Es beginnt, sobald ein Ehegatte die Trennung „von Tisch und Bett“ vollzieht – auch innerhalb derselben Wohnung. Erst nach Ablauf dieses Jahres kann der Scheidungsantrag beim Amtsgericht Dresden eingereicht werden.
Was bedeutet das Trennungsjahr?
Eine Ehe wird in Dresden nur geschieden, wenn sie gescheitert ist. Das Gesetz vermutet dieses Scheitern nach einem Jahr des Getrenntlebens. In dieser Zeit führen beide Ehegatten getrennte Haushalte und wirtschaften nicht mehr gemeinsam.
Wann beginnt das Trennungsjahr?
Der Trennungszeitpunkt ist der Tag, an dem ein Partner den Trennungswillen deutlich macht und die häusliche Gemeinschaft aufhebt. Eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist möglich: getrennte Schlafzimmer, getrennte Kasse, keine gemeinsame Versorgung. Wir empfehlen, den Trennungstag schriftlich festzuhalten.
Trennungsjahr nachweisen
Vor dem Familiengericht Dresden genügt in der Regel die übereinstimmende Angabe beider Ehegatten zum Trennungszeitpunkt. Bei streitigen Fällen kann der Nachweis über Ummeldung, getrennte Konten oder Zeugen erforderlich werden.
Ausnahmen: Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres
Nur in echten Härtefällen (etwa bei Gewalt) ist eine Scheidung ohne vollendetes Trennungsjahr möglich. Leben Sie länger als drei Jahre getrennt, gilt die Ehe unwiderlegbar als gescheitert.
Häufige Fragen zum Trennungsjahr in Dresden
Muss ich ausziehen?
Nein. Das Trennungsjahr kann auch in der gemeinsamen Wohnung verbracht werden, solange Sie getrennt leben und wirtschaften.
Kann der Scheidungsantrag schon vor Ablauf gestellt werden?
Wir bereiten den Antrag vor und reichen ihn kurz vor Ablauf des Jahres ein, damit das Verfahren am Amtsgericht Dresden direkt starten kann.