Garantiert kostenlos & unverbindlich für Sie.

Kostenvoranschlag

Ehescheidung in Dresden und Sachsen Fachanwaltskanzlei Kaschube

Wir als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht beraten Sie in Ihrem Scheidungsverfahren und zur Regelung Ihrer Scheidungsfolgen mit fachanwaltlichem Rat. Wir möchten Ihnen den Kontakt zu unserer Fachanwaltskanzlei so einfach und angenehm wie möglich machen. 

Wir wissen, dass Kostentransparenz und Sicherheit für Sie wichtig sind, daher bieten wir den Service an, dass Sie sich Online bereits über die Scheidungskosten informieren können und weitere wichtige Informationen zu Ihrer Scheidung erhalten können. Der Erstkontakt mit unserer Kanzlei kann daher über Ihre Kostenanfrage erfolgen, wir schlüsseln Ihnen nach Erhalt der Kostenanfrage kostenfrei und unverbindlich in 24 h die Kosten für Ihr Scheidungsverfahren auf und beantworten Ihnen Ihre Fragen kostenfrei, entweder per email im Kostenvoranschlag oder zusätzlich per Telefon unter 0351 27 181 200 oder Sie vereinbaren einen unverbindlichen Besprechungstermin in unseren Kanzleiräumen in der Königstraße 18, 01097 Dresden.

Da diese auf dem zusammengerechneten Nettoeinkommen der Ehegatten beruhen, wird das Nettoeinkommen beider Ehegatten abgefragt, dieses können Sie auch geschätzt angeben. Wir garantieren Ihnen die geringstmöglichen Kosten für Ihr Scheidungsverfahren durch Beantragung und Berücksichtigung aller möglicher Reduzierungen sowie fachanwaltliche Beratung durch unsere Fachanwaltskanzlei, wenn Sie uns Ihr Vertrauen für die Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens schenken.

Fordern Sie jetzt Ihren persönlichen Kostenvoranschlag (Gerichts- und Anwaltskosten) für Ihre Scheidung Online am zuständigen Familiengericht unverbindlich und kostenfrei an und Sie erhalten in 24 h die Kostenaufschlüsselung für Ihr Scheidungsverfahren sowie weitere wichtige Informationen zur Scheidung und dem Versorgungsausgleich.

Füllen Sie einfach und unverbindlich die folgenden Felder aus. Ihre Daten sind sicher! Wir unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.

Versorgungsausgleich** bedeutet. Ausgleich der Rentenanwartschaften.
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