Internet-Angebote über eine sogenannte Online-Scheidung gibt es seit Anfang des Jahres 2000. Bis zum 31. Dezember 1999 galt das so genannte Lokalitätsprinzip, das Anwälten die Durchführung von Scheidungen nur in ihrem eigenen Gerichtsbezirk erlaubte. Das machte bundesweite Online-Scheidungen erst ab dem 1. Januar 2000 möglich.
Das erste bundesweite Online-Scheidungsantragsformular wurde Mitte 2001 auf einer Internetseite Ehe-Scheidung-Online.de dargestellt. Bis Mitte des Jahrzehnts war es unter Juristen, Anwaltskammern und Gerichten sehr umstritten, ob solche Online-Rechtsdienste zulässig sind oder gegen das für Anwälte geltende Verbot der Werbung um den Einzelfall verstoßen. Nach höchstrichterlicher Klärung dieser Streitfrage nahm die Zahl der Anbieter von Onlinescheidungen stark zu.